§ 382 EO; § 382h EO; § 97 ABGB; § 391 Abs 2 EO; § 397 EO
Die vorliegende OGH-Entscheidung 1 Ob 67/11a vom 28.4.2011 befasst sich mit der Frage der Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung gemäß § 382h EO ohne konkrete Gefahrenbescheinigung und der Möglichkeit der Erstattung des Gegenbeweises durch eine Anhörung nach § 382h Abs 3 oder einen Widerspruch nach § 397 EO.