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Ordnungsstrafe wegen unterlassener Rechnungslegung

SachwalterschaftJudikaturUniv.-Prof. Dr. Martin Schauer, Universitätsprofessor an der Universität Wien; Felicitas ParapatitsiFamZ 2011/198iFamZ 2011, 274 Heft 5 v. 1.9.2011

§ 200 Abs 3 ZPO; ߧ 22 AußStrG; ߧ 79 Abs 2 AußStrG; § 229 Abs 1 ABGB; ߧ 135 Abs 2 AußStrG

Die vorliegende OGH-Entscheidung OGH 3 Ob 19/11g vom 23.02.2011 befasst sich mit der Pflicht zur Rechnungslegung gemäß § 229 Abs 1 ABGB in Verbindung mit der Verhängung einer Geldstrafe gemäß ß§ 79 AußStrG.

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