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Vollmachten können Freiheitsbeschränkungen nicht umfassen

MedizinrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Michael Ganner (Bearbeitung u. Anmerkung)iFamZ 2011/170iFamZ 2011, 209 - 210 Heft 4 v. 1.7.2011

Zusammenfassung: Mit folgendem Urteil wird darauf hingewiesen, dass zur Vertretung bei der Entscheidung über die Freiheitsbeschränkung gem § 3 HeimAufG weder eine Bevollmächtigung nach § 1008 ABGB, eine Prozessvollmacht gem § 31 ZPO, sowie eine Vollmacht nach § 8 Abs 1 HeimAufG berechtigen, da es sich dabei um eine vertretungsfeindliche Rechtshandlung handelt.

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