Zusammenfassung: Vorliegender Beitrag geht der Frage nach, ob Eltern zu einer verpflichtenden Kooperation mit außergerichtlichen Institutionen im pflegschaftsgerichtlichen Verfahren herangezogen werden können. Dabei wird auf eine zwingende Mediation auf dem Boden des Kindschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2012 eingegangen und eine zwangsweise Familientherapie thematisiert.
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