Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmete sich der Frage, welchen Inhalt eine Bestätigung im Ausfolgungsverfahren aufzuweisen hat.
Rechtsgrundlagen: ߧ 150 AußStrG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmete sich der Frage, welchen Inhalt eine Bestätigung im Ausfolgungsverfahren aufzuweisen hat.
Rechtsgrundlagen: ߧ 150 AußStrG
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