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Unzulässig wiederholte Verfahrenshilfeanträge bewirken keine Fristunterbrechung

AußerstreitrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner (Bearbeitung)iFamZ 2011/44iFamZ 2011, 33 - 34 Heft 1 v. 1.1.2011

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Mit seinem Judikat spricht der OGH eindeutig aus, dass rechtskräftig versagte Verfahrenshilfeanträge mangels Änderung der Sachverhaltsgrundlage eine unzulässige Wiederholung bedingen und somit eine Fristunterbrechung nicht bewirken.

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