ߧ 7 AußStrG
Mit seinem Judikat spricht der OGH eindeutig aus, dass rechtskräftig versagte Verfahrenshilfeanträge mangels Änderung der Sachverhaltsgrundlage eine unzulässige Wiederholung bedingen und somit eine Fristunterbrechung nicht bewirken.
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Mit seinem Judikat spricht der OGH eindeutig aus, dass rechtskräftig versagte Verfahrenshilfeanträge mangels Änderung der Sachverhaltsgrundlage eine unzulässige Wiederholung bedingen und somit eine Fristunterbrechung nicht bewirken.