vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Grundrechtsbeschwerde ist in einem Zivilverfahren ein unzulässiges Rechtsmittel

GrundrechteJudikaturUniv.-Prof. DDr. Christian Kopetzki, Universität Wien; Markus Vasek (Bearbeitung)iFamZ 2010/216iFamZ 2010, 308 Heft 6 v. 1.11.2010

§ 148 ABGB; ߧ 62 Abs 1 AußStrG

Das erkennende Gericht stellt in vorliegender Sache eindeutig, klar, dass eine Grundrechtsbeschwerde gegen Maßnahmen staatlicher Gewalt gerichtet wird und somit kein zulässiges Rechtsmittel im Zivilprozess darstellt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!