ÜArt 12 HKÜ; ÜArt 26 HKÜ
Vorliegendes Judikat stellt klar, dass das HKÜ nicht den Zweck hat, Obsorgeregelungen durchzusetzen, sondern die Rückführung eines Kindes sicherzustellen. Darüber hinaus wurde klargestellt, dass ein Kostenersatz im vorliegenden Fall nicht zuzusprechen ist.