ߧ 62 Abs 1 AußStrG
Gegenständlich hatte der OGH zu beurteilen, ob rechtliches Interesse an der Bekämpfung der Bestellung eines Kollissionskurators anzunehmen ist.
OGH 5.5.2010, 7 Ob 44/10m
ߧ 62 Abs 1 AußStrG
Gegenständlich hatte der OGH zu beurteilen, ob rechtliches Interesse an der Bekämpfung der Bestellung eines Kollissionskurators anzunehmen ist.
OGH 5.5.2010, 7 Ob 44/10m