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Auch bei Beteiligung pflegebefohlener Erben oder Nacherben keine zwingende Schätzung unbeweglicher Sachen

ErbrechtJudikaturBearb. v. HR Dr. Wilhelm Tschugguel, Präs. d. LGiFamZ 2010/210iFamZ 2010, 289 Heft 5 v. 1.9.2010

ߧ 165 AußStrG; ߧ 167 Abs 2 AußStrG; § 608 ABGB

In vorliegender Sache war zu klären, ob im Falle einer fideikommissarischen Substitution neben der Inventarisierung eine zwingende Bewertung von unbeweglichen Sachen nach dem Liegenschaftsbewertungsgesetz vorzunehmen ist.

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