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Aus der Erbrechtspraxis des Dr. T.

Ehe- und PartnerschaftsrechtSteuerrechtiFamZ 2010, 290 Heft 5 v. 15.9.2010

Ca 15 Jahre Unterricht in den Ausbildungslehrgängen für Rechtspfleger in der Justizschule Schwechat, acht Jahre Lehrtätigkeit für Familienrecht, Erbrecht und Außerstreitverfahren in den Ausbildungslehrgängen für Richteramtsanwärter und nunmehr zehnjährige Tätigkeit als Leiter erbrechtlicher Seminare im Notariat haben dazu geführt, dass mir von Angehörigen der genannten Berufsgruppen Fälle aus der täglichen Praxis zur Beurteilung und (oder) zur Verwendung in weiteren Seminaren vorgelegt werden.

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