Die Anwendung des HeimAufG auf medikamentöse Freiheitsbeschränkungen wurde lange Zeit kaum thematisiert und in der Praxis weitgehend ignoriert. Dass die Bewohnervertretungen zunehmend Augenmerk auf solche Fälle legen, hat dazu geführt, dass die Zahl der Meldungen medikamentöser Freiheitsbeschränkungen stark gestiegen und die fachliche Diskussion in Schwung gekommen ist.