Mit 1. 7. 2010 ist die Unterbringungs- und Heimaufenthaltsnovelle (Ub-HeimAuf-Nov) 2010 in Kraft getreten, die auch das Heimaufenthaltsrecht umfassend verändert. Neben einer Reform der Anordnungsbefugnis stärkt die Novelle die Rechte des Bewohnervertreters und bringt Neuerungen im gerichtlichen Überprüfungsverfahren.
Abstract aus Interdisziplinäre Zeitschrift für Familienrecht bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.