Zusammenfassung: Der Verfasser beschäftigt sich eingehend mit den Bewilligungsvoraussetzungen eines Grundbuchantrags iZm dem Beurteilungsspielraum des Grundbuchgerichtes hinsichtlich begründeter Bedenken der persönlichen Fähigkeiten der Eintragenden.
Rechtsgrundlagen: § 94 GBG; § 61 GBG