Art 20 VO Brüssel IIa
Kathrin Binder behandelt die Zulässigkeit der Abänderung der einstweiligen Übertragung des Sorgerechts. Fraglich ist, ob diese auch von einer Schutzmaßnahme des Art 20 VO Brüssel IIa mitumfasst wird und somit auch durch ein Gericht eines anderen Mitgliedsstaates durchgeführt werden kann.