§ 140 ABGB
In vorliegender Sache war die Festsetzung der Unterhaltsbemessungsgrundlage zu klären. Wie ist hinsichtlich fiktiver Erträge vorzugehen, wenn eine Erbschaft des Unterhaltspflichtigen voll in eine Schafzucht investiert wird?
§ 140 ABGB
In vorliegender Sache war die Festsetzung der Unterhaltsbemessungsgrundlage zu klären. Wie ist hinsichtlich fiktiver Erträge vorzugehen, wenn eine Erbschaft des Unterhaltspflichtigen voll in eine Schafzucht investiert wird?