Zusammenfassung: "Dr. T" befasst sich in seiner Kolumne anhand eines Falles aus der Praxis mit dem fremdhändigen Zwei-Zeugen-Testament. Fraglich war vor allem der Errichtungsort und wann der relevante Fertigstellungszeitpunkt durch die letzte Zeugenunterschrift anzusehen ist.
Rechtsgrundlagen: § 579 ABGB