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In die Höhe des vorläufigen Unterhalts ist anteilig die 13. Familienbeihilfe einzubeziehen

UnterhaltsrechtJudikaturHR Hon.-Prof. Dr. Matthias Neumayr (Bearbeitung); Christian Holzner (Anmerkung)iFamZ 2010/49iFamZ 2010, 76 - 77 Heft 2 v. 1.3.2010

§ 382a Abs 2 EO

In vorliegender Rechtssache widmete sich der OGH der Frage, ob im Lichte der gebotenen Durchschnittsbetrachtung im Unterhaltsrecht die Familienbeihilfe anteilig für die Bemessung des monatlichen Unterhaltsanspruchs heranzuziehen ist.

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