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Beim Ehegattenunterhalt ist idR eine eigene Erwerbstätigkeit des haushaltsführenden Ehegatten nicht zumutbar - unterhaltsminderndes Eigeneinkommen - Abzüge von der Bemessungsgrundlage

UnterhaltsrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner, Univ. Linz (Bearbeitung)iFamZ 2010/74iFamZ 2010, 108 Heft 2 v. 1.3.2010

§ 94 ABGB

In seinem Erkenntnis hatte sich der OGH mit Sozialhilfe als unterhaltsminderndes Eigeneinkommen zu befassen. Unter welchen Umständen werden Kreditraten von der Bemessungsgrundlage abgezogen?

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