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Auch deutschen Staatsangehörigen ist in Österreich ein Sachwalter und kein Betreuer zu bestellen; sein Wirkungskreis folgt österreichischem Recht

Rechtsprechung Internationale AspekteSachwalterschaftLStA Dr. Robert FucikiFamZ 2009/251iFamZ 2009, 380 - 381 Heft 6 v. 1.11.2009

Zusammenfassung: Der OGH hatte die Frage der Sachwalterbestellung eines Deutschen im Lichte der ständigen Rechtsprechung auch betreffend § 27 Abs 3 IPRG und hinsichtlich der mangelnden Teilnahme Österreichs am Haager Erwachsenenschutzübereinkommens zu beurteilen.

Rechtsgrundlagen: § 25 IPRG; § 268 ABGB

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