§ 785 ABGB; § 787 Abs 2 ABGB
In vorliegender Entscheidung hatte der OGH zwischen einem Vorschuss und einer Schenkung, konkret in Form der Begleichung von Schulden eines erwachsenen Kindes, abzugrenzen und somit über den Anspruch auf den Pflichtteil zu entscheiden. Mit einer Anmerkung von Wilhelm Tschugguel.