Zusammenfassung: Der Beitrag beschäftigt sich mit der Obergrenze von Sachwalterschaften, die nunmehr in eine Vermutungsregel gekleidet wurde. Da es sich bei der Neuregelung um eine gesetzliche Vermutung handelt, bedarf es der Überzeugung des Gerichts zur Überschreitung der Obergenze. Abschliessend werden Ideen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung weiterer Sachwalterschaften aufgeworfen.
Rechtsgrundlagen: § 279 Abs 5 ABGB