ߧ 85 Abs 4 AußStrG
In der vorliegenden Entscheidung stellt der OGH fest, dass eine Exhumierung des Leichnams zur Entnahme von Gewebeproben zum Zweck der Feststellung der Nicht-/Vaterschaft bei fehlenden Anhaltspunkten für das Nichtbestehen der Vaterschaft, nicht gerechtfertigt sei.