Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung spricht sich das LG Eisenstadt für die Bestellung eines Kollisionskurators als Vertrauensperson für das Kind, welches im gegenständlichen Fall völlig verhärteten Fronten zwischen seinen Eltern gegenübersteht, aus.
Rechtsgrundlagen: § 271 Abs 1 ABGB; ߧ 5 Abs 2 AußStrG