§ 594 ABGB
In der vorliegenden Entscheidung stellt der OGH klar, dass Großeltern keine fähigen Zeugen iSd § 594 ABGB seien.
OGH 1 Ob 181/08m
§ 594 ABGB
In der vorliegenden Entscheidung stellt der OGH klar, dass Großeltern keine fähigen Zeugen iSd § 594 ABGB seien.
OGH 1 Ob 181/08m