§ 18 IPRG; § 1416 ABGB
In der vorliegenden Entscheidung befasst sich der OGH mit der Frage, welches Recht zur Anwendung gelangt, nämlich im Fall von Unterhaltsansprüchen nach und vor Scheidung der Eheteile, von welchen ein Eheteil deutscher Staatsbürger, der andere österreichischer Staatsbürger ist.