§ 95 EheG
Die vorliegende Entscheidung des OGH befasst sich mit der Hemmung des Ablaufs der Frist des § 95 EheG. Diesbezüglich stellt der OGH fest, dass außergerichtliche Vergleichsgespräche eine Hemmung des Fristablaufs gem § 95 EheG bewirken, wenn der Antrag auf Aufteilung nach Abbruch der Vergleichsverhandlungen ohne unnötigen Aufschub eingebracht wird.