§ 1295 ABGB; § 1313a ABGB
Die vorliegende Entscheidung befasst sich mit der Frage der solidarischen Haftung sowohl des Belegarztes als auch des Krankenhausträgers. Der OGH äußert sich diesbezüglich dahingehend, dass die im Belegarztvertrag enthaltene Aufgabenteilung gegenüber dem Patienten zu einer entspr Aufteilung der Leistungspflichten des Belegarztes einserseits und des Belegspitals andererseits führe.