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Verletzung des rechtlichen Gehörs stellt einen Revisionsrekursgrund dar - Grundsatz der Einmaligkeit des Rechtsmittels gilt auch im außerstreitigen Verfahren

Rechtsprechung VerfahrensrechtAußerstreitrechtUniv.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner, Universität LinziFamZ 2009/113iFamZ 2009, 149 Heft 3 v. 1.5.2009

ߧ 15 AußStrG; ߧ 58 AußStrG

In der vorliegenden Entscheidung befasst sich der OGH mit der Frage der ausreichenden Wahrung des rechtlichen Gehörs sowie die Verletzung des rechtlichen Gehörs als Revisionsrekursgrund.

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