§ 859 ABGB; § 870 ABGB
Die vorliegende Entscheidung des OGH befasst sich im Kern mit der Frage der Anfechtung eines Schulvertrages sowie der Rückabwicklung desselben, da die Schule in objektiv unrichtiger Weise mit dem verliehenem Öffentlichkeitsrecht geworben hat.