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Die Beschränkung des Patienten im Netzbett, um der Stationsflucht zu begegnen, stellt mit Sicherheit kein gelindestes Mittel dar

PflegschaftsrechtBearb. v. Univ.-Prof. Dr. Michael GanneriFamZ 2009/81iFamZ 2009, 106 Heft 2 v. 1.3.2009

Zusammenfassung: Das BG Fünfhaus hat sich in der vorliegenden Entscheidung u.a. mit der Frage zu befassen, ob die Beschränkung des Patienten im Netzbett das gelindeste Mittel ist.

Rechtsgrundlagen: § 33 Abs 1 UbG; § 35 Abs 1 UbG

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