Zusammenfassung: Die vorliegende Entscheidung des LG Salzburgs hat sich mit der Frage der Warnpflicht des Sachverständigen betreffend die SV-Gebühr zu befassen. Mit Anmerkungen von Robert Fucik.
Rechtsgrundlagen: ß§ 31 AußStrG; ß§ 16 AußStrG; § 25 Abs 1a GebAG