§ 140 ABGB; § 49 Abs 2 Z 2 JN; § 291a f EO
In der vorliegenden Entscheidung hat sich der OGH mit einer familienrechtlichen Streitigkeit iSd § 49 Abs 2 Z 2 JN iZm einer Oppositionsklage und der Unterhaltspflicht bei Insolvenz des Unterhaltspflichtigen zu befassen.