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Zahlungen mit Unterhaltscharakter können nicht im Aufteilungsverfahren mit einer Ausgleichszahlung aufgerechnet werden

EherechtBearb. v. Univ.-Prof Dr. Astrid Deixler-HübneriFamZ 2009/83iFamZ 2009, 107 Heft 2 v. 1.3.2009

§ 94 Abs 1 EheG

Es findet keine Aufrechnung zwischen zum streitigen Verfahren gehörigen Unterhaltsforderung mit Ausgleichzahlungen im Außerstreitverfahren.

OGH 16.9.2008, 1 Ob 155/08p

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