ߧ 153 AußStrG
Es besteht keine Rechtsgrundlage für die Anordnung des Verlassenschaftsgerichts an die Bank betreffend die Zurücküberweisung der einen Tag nach dem Tod der Erblasserin eingegangenen Rentenzahlung.
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Es besteht keine Rechtsgrundlage für die Anordnung des Verlassenschaftsgerichts an die Bank betreffend die Zurücküberweisung der einen Tag nach dem Tod der Erblasserin eingegangenen Rentenzahlung.