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Die Höhe des vorläufigen Unterhalts nach Einführung der 13. Familienbeihilfe - Zur Auslegung des Begriffs "Grundbetrag der Familienbeihilfe"

FamilienrechtAR Franz Neuhauser, leitender Rechtsvertreter Amt für Jugend und FamilieiFamZ 2009, 81 - 82 Heft 2 v. 1.3.2009

Zusammenfassung: Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der im Herbst 2008 eingeführten 13. Familienbeihilfe und deren Auswirkungen auf die Höhe des vorläufigen Unterhalts.

Rechtsgrundlagen: § 8 FLAG, BGBl I 2008/131; § 382a EO

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