§ 22 UVG
Der OGH hatte zu entscheiden, ob es grob fahrlässig ist, einen Betreuungswechsel des Kindes dem Jugendwohlfahrtsträger nicht mitzuteilen.
§ 22 UVG
Der OGH hatte zu entscheiden, ob es grob fahrlässig ist, einen Betreuungswechsel des Kindes dem Jugendwohlfahrtsträger nicht mitzuteilen.