§ 176 ABGB; ߧ 107 Abs 2 AußStrG
Der OGH hatte sich mit den Parametern bei der Entscheidung, ob Mutter oder Vater die Obsorge des Kindes erhalten, zu befassen. Hat die Mutter ein grundsätzliches Vorrecht auf Pflege und Erziehung des Kindes?
§ 176 ABGB; ߧ 107 Abs 2 AußStrG
Der OGH hatte sich mit den Parametern bei der Entscheidung, ob Mutter oder Vater die Obsorge des Kindes erhalten, zu befassen. Hat die Mutter ein grundsätzliches Vorrecht auf Pflege und Erziehung des Kindes?