§ 140 ABGB
Der OGH hatte zu entscheiden, ob eine 60-Jährige in Bezug auf ein Unterhaltsbegehren gegen ihren Vater rechtsmissbräuchlich handelt; sie hatte es unterlassen, sich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten sozial abzusichern (es war keine Anmeldung bei der Sozialversicherung erfolgt).