§ 178 ABGB; ߧ 79 AußStrG
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen die Mutter, die sich im Scheidungsvergleich dazu verpflichtet hat, den Vater der Kinder über wichtige und minderwichtige Angelegenheiten zu informieren, derartige Informationen unterlassen kann.