§ 914 ABGB
Der OGH prüfte in der Entscheidung einen Scheidungsvergleich, in dem die Eltern vereinbart hatten, daß der Vater für die Töchter, die im Haushalt der Mutter lebten, 300 bzw. 200 Euro zu leisten hat. Danach wurde eine Tochter aber vom Vater betreut. Die 2. Tochter stellte daraufhin einen Antrag an das Rekursgericht, das in Folge ihr 430 Euro zubilligte.