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Keine Quotenkompensation im Verfahren außer Streit

FamilienrechtiFamZ 2008/158iFamZ 2008, 315 Heft 6 v. 1.11.2008

Zusammenfassung: Das LG Steyr setzte sich mit den Kostenersatzbestimmungen des AußStrG auseinander und prüfte das Verhältnis zu den Regelungen der ZPO.

Rechtsgrundlagen: § 78 AußStrG

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