vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nach Vaterschaftsfeststellung wird der biologische Vater gegenüber dem Kind ab Geburt unterhaltspflichtig; der Anspruch kann drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden

RechtsprechungUnterhaltsrechtBearb. v. Christa ZemanekiFamZ 2008/120iFamZ 2008, 250 - 251 Heft 5 v. 1.9.2008

§ 163b ABGB

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!