§ 382 Abs 1 EO; § 382b EO
Der Einräumung der gemeinsamen Nutzung der Ehewohnung durch eine Regelungsverfügung steht eine erlassene Gewaltschutz-EV, da die Regelungsverfügung ansonsten außer Kraft gesetzt werden würde entgegen. § 382b EO ist jedoch gegenüber der Regelungsverfügung lex specialis.