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Scheidung nach mosaischem Recht - Anerkennungsmaßstab - internationale Rechtsanhängigkeit

RechtsprechungAuslandBearb. v. Robert FucikiFamZ 2008/145iFamZ 2008, 269 - 270 Heft 5 v. 1.9.2008

Zusammenfassung: Nach mosaischem Recht erfolgt eine Scheidung durch Übergabe eines Scheidebriefs. Es handelt sich dabei, um eine rechtsgeschäftliche Scheidung und nicht um eine Statusentscheidung des Rabbinatsgerichts. Wie ist eine solche Scheidung nach dem deutschen Scheidungsstatut zu beurteilen?

Rechtsgrundlagen: Art 17 EGBGB; § 261 dZPO; § 608 dZPO; § 1564 BGB

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