§ 568 ABGB; §§ 161 ff AußStrG
Der OGH hatte zu entscheiden, ob ein Notar als Nebenintervenient im Verfahren über das Erbrecht zugelassen werden kann.
§ 568 ABGB; §§ 161 ff AußStrG
Der OGH hatte zu entscheiden, ob ein Notar als Nebenintervenient im Verfahren über das Erbrecht zugelassen werden kann.