Zusammenfassung: Der OGH hatte zu entscheiden, ob die Verabreichung von bewegungsdämpfenden Medikamenten den Begriff der Freiheitsbeschränkung des HeimAufG erfüllt.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 HeimAufG; § 7 Abs 2 HeimAufG
Zusammenfassung: Der OGH hatte zu entscheiden, ob die Verabreichung von bewegungsdämpfenden Medikamenten den Begriff der Freiheitsbeschränkung des HeimAufG erfüllt.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 HeimAufG; § 7 Abs 2 HeimAufG