§ 8a KO; § 25 AußStrG
In diesem Fall setzte sich das Gericht mit der Frage auseinander, ob es zu einer Unterbrechung des Abhandlungsverfahren kommt, wenn über das Vermögen des Witwers, der bisher als Einziger eine Erbantrittserklärung abgegeben hat, der Konkurs eröffnet wird.