§ 812 ABGB
Der Judikatur des OGH folgend sind an die Bewilligung der Nachlasseparationen keine strengen Bedingungen geknüpft. Reicht jedoch bereits eine vage Vermutung aus, um eine geltend zu machende Besorgnis zu begründen?
§ 812 ABGB
Der Judikatur des OGH folgend sind an die Bewilligung der Nachlasseparationen keine strengen Bedingungen geknüpft. Reicht jedoch bereits eine vage Vermutung aus, um eine geltend zu machende Besorgnis zu begründen?