§ 177a ABGB
In dieser Entscheidung beschäftigte sich der Gerichtshof mit der Frage, inwieweit die Grundsätze der Kontinuität der Erziehungsverhältnisse und der Kontinuität der Lebensverhältnisse in die Entscheidung der Erstzuteilung der Obsorge nach § 177a ABGB mit einfließen soll.